Thüringen meldet erstmaliges Auftreten einer Ahornpilzerkrankung

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TF/LWF/NW-FVA/IHB
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Vor wenigen Wochen wurde erstmals der Erreger der Rußrindenkrankheit in einem knapp fußballfeldgroßen Ahornjungbestand im Thüringer Forstamt Bad Berka nachgewiesen. Der Erreger, der Schimmelpilz Cryptostroma corticale, zählt zu den Schadorganismen, die von den klimatischen Veränderungen, insbesondere sehr trocken-heißen Sommern, profitieren.

Er trat erstmals 2005 in Baden-Württemberg auf, wurde 2009 im südlichen Hessen nachgewiesen und hat jetzt auch Thüringen erreicht. Blattwelke, Absterbeerscheinungen an der Krone und Schleimfluss am Stamm sind typische Symptome. Neben der Schädigung des Baumes gefährdet er auch die Gesundheit des Menschen: Die Pilzsporen führen beim Einatmen nach etwa sechs bis acht Stunden zu ggf. mehrtägigem Reizhusten, Fieber und Atemnot. Ob sich der Pilz weiter in Thüringen verbreitet, bleibt offen.

Der hauptsächlich in Nordamerika und Teilen Großbritanniens verbreitete Erreger gefährdet alle vorkommenden heimischen Ahornarten jeglichen Alters, egal ob im Bestand oder als Einzelbaum. „Tritt anfänglich nur Blattwelke auf, folgen schnell Asttrocknis und Absterbeerscheinungen im Kronenbereich. In dieser Phase kommen längsverlaufende Rindenrisse auf der Stammoberfläche sowie Rindenabplatzungen hinzu“, erklärt Volker Gebhardt, ThüringenForst-Vorstand. In der Spätphase des Befalls stirbt der Baum ab, auf dem Stamm finden sich massenhaft puderartige schwarzbraune Pilzsporen, die an eine Rußschicht erinnern. Diese Pilzsporen wandern bei geringsten Windbewegungen durch die Luft zu Nachbarbäumen. Entsprechend besteht eine hohe Gefährdung für Menschen in unmittelbarer Nähe des Baumes.

Mit sofortiger Wirkung hat ThüringenForst seinen Mitarbeitern bei Forst- und Waldarbeiten an oder in der Nähe von befallenen Ahornen u. a. die Verwendung eines Schutzanzuges, eines Atemschutzes und leicht desinfizierbarer Schuhe oder Stiefel angeordnet. Fällungen sollten bei Regenwetter unter großräumiger Absperrung des Erntebereichs erfolgen. „Abgestorbene Bäume sollten keinesfalls als Brennholz verwendet werden, da die Sporen in geschlossenen Räumen noch effektiver wirken können. Das kontaminierte Holz darf nur abgedeckt transportiert werden und ist einer Entsorgung etwa in Kraftwerken zuzuführen“, so Gebhardt weiter.

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