Verwaltungsreform Baden-Württemberg – das Landkreisforstamt bleibt
Nach der Klausurtagung der CDU Landtagsfraktion in Baden-Württemberg ist klar, dass es keine neuerliche Reform der Forstverwaltung geben wird. Das Konzept des bei den Landkreisen angesiedelten Einheitsforstamtes bleibt erhalten. Einzige Änderung ist die Bildung eines Landesforstbetriebs für die Holzvermarktung. Dies wird vermutlich durch einen Betrieb gemäß § 26 LHO geschehen, um die bisherigen Nachteile der Kameralistik aufzuheben.
"Baden-Württemberg wird den falschen Weg Bayerns nicht einschlagen", freut sich Stefan Schmid, Präsident des Verbands der Säge- und Holzindustrie in Baden-Württemberg (VSH). Für die kleinen und mittleren Säger sei nun entscheidend, mit welcher Macht die neue Holzvermarktungsorganisation ausgestattet werde. Beim VSH vertraut man der Zusicherung des CDU-Fraktionsvorsitzenden Stefan Mappus, dass die Säger mit der Lösung zufrieden sein werden. Im Festhalten an den Kreisforstämtern sieht Schmid die Gewähr einer ausreichenden Rohstoffversorgung.
Bei Großbetrieben wie Klenk will man sich mit dem Ergebnis noch nicht abfinden. Die baden-württembergische Sonderlösung dürfe durch die Fraktionsentscheidung noch nicht festgeschrieben sein. Das Land als Waldeigentümer müsse direkten Zugriff auf das Holzhaben. "Es muss sich für uns etwas zum positiven ändern", fordert Klenk-Unternehmenssprecher Dr. Klaus Böltz nach wie vor eine Institution, welche die Holzmengen dauerhaft bündeln könne.
Experten räumen dem Landebetrieb nach § 26 LHO kaum mehr Möglichkeiten bei der Rundholzakquise ein, als die bei den Regierungspräsidien in Tübingen und Freiburg angesiedelte zentrale Holzvermarktung heute hat. Obwohl ein Key-Account–Management auch nach § 26 LHO möglich ist und die Abkehr von der Kameralistik ein höheres Maß an Flexibilität bei der Betriebsführung bietet, könnte sich die Situation für Großsägewerke sogar verschlechtern. Die Gutachten haben zu einer angespannten Stimmung zwischen Landkreisen und Ministerium geführt. Dies werde die Arbeit des neuen Landesbetriebs nicht erleichtern. Zwischen Ministerium und Landkreisen sei in den vergangenen Wochen viel Porzellan zerschlagen worden.
"Baden-Württemberg wird den falschen Weg Bayerns nicht einschlagen", freut sich Stefan Schmid, Präsident des Verbands der Säge- und Holzindustrie in Baden-Württemberg (VSH). Für die kleinen und mittleren Säger sei nun entscheidend, mit welcher Macht die neue Holzvermarktungsorganisation ausgestattet werde. Beim VSH vertraut man der Zusicherung des CDU-Fraktionsvorsitzenden Stefan Mappus, dass die Säger mit der Lösung zufrieden sein werden. Im Festhalten an den Kreisforstämtern sieht Schmid die Gewähr einer ausreichenden Rohstoffversorgung.
Bei Großbetrieben wie Klenk will man sich mit dem Ergebnis noch nicht abfinden. Die baden-württembergische Sonderlösung dürfe durch die Fraktionsentscheidung noch nicht festgeschrieben sein. Das Land als Waldeigentümer müsse direkten Zugriff auf das Holzhaben. "Es muss sich für uns etwas zum positiven ändern", fordert Klenk-Unternehmenssprecher Dr. Klaus Böltz nach wie vor eine Institution, welche die Holzmengen dauerhaft bündeln könne.
Experten räumen dem Landebetrieb nach § 26 LHO kaum mehr Möglichkeiten bei der Rundholzakquise ein, als die bei den Regierungspräsidien in Tübingen und Freiburg angesiedelte zentrale Holzvermarktung heute hat. Obwohl ein Key-Account–Management auch nach § 26 LHO möglich ist und die Abkehr von der Kameralistik ein höheres Maß an Flexibilität bei der Betriebsführung bietet, könnte sich die Situation für Großsägewerke sogar verschlechtern. Die Gutachten haben zu einer angespannten Stimmung zwischen Landkreisen und Ministerium geführt. Dies werde die Arbeit des neuen Landesbetriebs nicht erleichtern. Zwischen Ministerium und Landkreisen sei in den vergangenen Wochen viel Porzellan zerschlagen worden.