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Anlage Handelsübliche Güteklassen für Nadelschnittholz
Die Güteklassen nach dieser Anlage gelten für den allgemeinen Einsatz von Schnittholz. Bei speziellen Anforderungen ist das DIN-Normwerk zu beachten und bei Bestellung zu vereinbaren. Als spezielle Anforderungen gelten z.B. Festigkeit und Feuchte bei Bauschnittholz.
I. Gütemerkmale
A. Fichte, Tanne
1. Farbe: Die Ware gilt - als blank, wenn sie weder rot- noch blaustreifig, noch durch unsachgemäße Behandlung farbig geworden ist, - als leicht farbig, wenn sie bis zu 10%, - als mittelfarbig, wenn sie bis zu 40% der Oberfläche farbig ist, - als faul wenn sie nicht nagelfest ist. Bei unbesäumter Ware können Faulstellen im Maß abgerechnet werden. 2. Äste: Äste gelten - als klein, wenn sie nicht mehr als 2 cm kleinsten Durchmesser, - als mittelgroß, wenn sie nicht mehr als 4 cm kleinsten Durchmesser haben. Nach Rund- und Flügelästen wird nicht unterschieden. Äste bis zu 1/2 cm Durchmesser bleiben unberücksichtigt. Soweit nichts anderes bestimmt, darf der größere Durchmesser der Äste jeweils nicht mehr als das vierfache des zulässigen kleinsten Durchmessers betragen. Feste schwarze und schwarz umrandete Äste gelten als gesund, wenn sie mindestens zur Hälfte fest verwachsen sind, 3. Harzgallen: Harzgallen gelten - als klein, wenn sie nicht mehr als 1/2 cm breit und 5 cm lang sind, - als mittelgroß, wenn sie nicht mehr als 1cm breit und 10 cm lang sind. Gemessen wird die breiteste und die längste Stelle. Harzgallen bis zu 2 mm Breite und 2cm Länge bleiben unberücksichtigt. Das gleich gilt bei unbesäumter Ware für Harzgallen von größerer Ausdehnung, wenn sie auf der Breitseite des Brettes innerhalb einer Fläche vorkommen, die durch die Baumkante begrenzt ist. 4. Risse: Risse gelten - als klein, wenn sie nicht schräg laufen, nicht länger als die Brettbreite sind und nicht durchgehen, Endrisse dürfen auch durchgehen. - als mittelgroß, wenn sie nicht länger als die 1 1/2fache Brettbreite sind, diese dürfen auch durchgehen. Durchgehende Schrägrisse oder Risse, welche durch Ringschäligkeit entstanden sind, gelten in jedem falle als große Risse. Kleine unbedeutende Haarrisse bleiben in allen Güteklassen unberücksichtigt. Bei unbesäumter Ware können Risse im Maß abgerechnet werden. 5. Baumkante: Baumkante gilt - als klein, wenn sie nicht mehr als die 1/4 der Brettlänge beträgt und schräg gemessen nicht über 1/4 der Brettdicke mißt, - als mittelgroß, wenn sie nicht mehr als die Hälfte der Brettlänge beträgt und schräg gemessen nicht mehr als die Brettdicke mißt, - als groß, wenn das Brett in ganzer Länge mindestens von der Säge gestreift ist. Die Mindestdeckbreite muß jedoch die Hälfte der Brettbreite betragen. Baumkante ist bei der Güteeinstufung auch dann zu berücksichtigen, wenn sie auf der schlechteren Brettseite vorkommt.
B. Kiefer und Weymouthkiefer
1. Farbe: Die Ware gilt - als blank, wenn sie frei von Bläue jeder Art ist, vereinzelt vorkommende Anbläue, die durch einen leichten Hobelstoß entfernt werden kann, bleibt unberücksichtigt, - als angeblaut, wenn die Anbläue nur hin und wieder (vereinzelt) vorkommt, - als blau, wenn sie stärker blau ist, - als verdorben, wenn sie durch unsachgemäße Behandlung schwarz geworden ist. 2. Äste: Äste gelten als klein a) bei unbesäumter Ware, wenn der kleinste Durchmesser nicht mehr als 1/10 der Brettmittenbreite beträgt. Sie dürfen jedoch 2 cm Durchmesser haben; b) bei besäumter Ware, wenn sie ohne Rücksicht auf die Brettbreite nicht mehr als etwa 3 cm kleinsten Durchmesser haben. Der größte Durchmesser der unter a) und b) beschriebenen Äste darf nicht mehr als etwa das Vierfache des kleinsten Durchmessers, jedoch 8 cm betragen. Nach Rund- und Flügelästen wird nicht unterschieden. Äste bis zu 1 cm kleinstem Durchmesser bleiben unberücksichtigt. Das gilt nicht für astreine Seiten. Kleinere Zersetzungserscheinungen der Äste auf der Seite des Brettes bleiben unberücksichtigt. Feste schwarze und schwarz umrandete Äste gelten als gesund, wenn sie einseitig mindestens zur Hälfte fest verwachsen sind. 3. Harzgallen: Es gilt dasselbe wie unter A Ziffer 3 gesagt. Sofern bei den einzelnen Güteklassen nichts anderes gesagt ist, müssen sie abgerechnet werden, wenn sie den normalen Verwendungszweck beeinträchtigen. 4. Risse: Es gilt dasselbe wie unter A Ziffer 4 gesagt. Sofern bei den einzelnen Güteklassen nichts anderes gesagt ist, müssen Risse in Maß vergütet werden, wenn sie den normalen Verwendungszweck beeinträchtigen. 5. Baumkante: Es gilt dasselbe wie unter A Ziffer 5 gesagt.
C. Lärche
1. Farbe: Es gilt dasselbe wie unter A Ziffer 1 gesagt. 2. Äste: Es gilt dasselbe wie unter A Ziffer 2 gesagt. Schwarzumrundete Äste gelten noch als gesund, sofern sie keine Loslösungserscheinungen aufweisen. 3. Harzgallen: Es gilt dasselbe wie unter A Ziffer 3 gesagt. 4. Risse: Es gilt dasselbe wie unter A Ziffer 4 gesagt. Sofern nichts anderes gesagt ist, sind gerade Risse und gerade Pechrisse ohne Maßvergütung gestattet. 5. Baumkante: Es gilt dasselbe wie unter A Ziffer 5 gesagt. 6. Bei unbesäumter Ware sind Faulstellen, fauler, rissiger und wurmstichiger Splint, sowie Schrägrisse gestattet, müssen jedoch im Maß vergütet werden.
D. Douglasie
Schnittholzsortimente werden in zunehmenden Mengen auch aus Douglasien-Rundholz inländischen Ursprungs erzeugt. Holzartenspezifische Güteklassen haben sich bislang jedoch noch nicht gebildet. Die Güteklasseneinteilung erfolgt überwiegend wie bei Fichte/Tanne. Douglasien-Schnittware wird auch noch in Mischung mit anderen Holzarten (vor allem Fichte/Tanne oder Lärche), zum Teil aber auch als reines Douglasien-Schnittholz sortiert.
II. Güteklassen
1. Bretter und Bohlen, unbearbeitet
A. Fichte/Tanne
a) Blockware Normallänge 3-6 m. Stapelung und Verkauf: nur blockweise. Gruppe I: von 40 cm Zopfdurchmesser aufwärts Gruppe II: von 35 bis unter 40 cm Zopfdurchmesser Gruppe III: von 30 bis unter 35 cm Zopfdurchmesser Beim Einschnitt von Brettern bis einschließlich 19 mm Dicke können auch Zopfdurchmesser von 25 bis 30 cm mitgeliefert werden. Vermessungsart: brettweise Die Ware muß im allgemeinen aus gesunden, äußerlich ast- und beulenfreien Stämmen erzeugt werden. Der innere Ausfall des Blockes muß innerhalb der Zifferngüteklassen I und II liegen. Es sind Blöcke zulässig, bei denen ein Kernbrett der Zifferngüteklasse III und bei Blöcken, welche im Kern durchschnitten sind, zwei Kernbretter der Güteklasse III vorkommen. Rotharte (buchsige) Blöcke sind ausgeschlossen. b) Zifferngüteklassen Güteklasse 0: Normallänge 3-6 m, 8 cm aufwärts breit, besäumt und unbesäumt. Vermessungsart: brettweise Die Ware muß: 1. blank sein. Die Ware darf: 2. je lfd. m - ohne Rücksicht auf die Lage - einen kleinen Ast, jedoch nicht länger als 5 cm, 3. statt eines kleinen Astes eine kleine Harzgalle, 4. vereinzelt kleine Risse, 5. vereinzelt kleine Baumkante, 6. bei unbesäumter Ware Krümmung bis 2 cm je lfd. m haben. Rotharte (buchsige) Bretter und Bohlen sind ausgeschlossen. Güteklasse I: Normallänge 3-6 m, 8 cm aufwärts breit, besäumt und unbesäumt. Vermessungsart: brettweise Die Ware darf: 1. vereinzelt leicht farbig sein; sofern sie jedoch die Voraussetzungen der Nummern 2-5 der Güteklasse 0 erfüllt, darf sie farbig sein; der Käufer ist berechtigt, die Lieferung solcher Ware auszuschließen, 2. kleine fest verwachsene Äste, die nicht über 5 cm lang, und je lfd. m einen kleinen Durchfallast, 3. vereinzelt kleine Harzgallen, 4. vereinzelt kleine Risse, Endrisse, welche nicht länger als die Brettbreite sind, bleiben unberücksichtigt, 5. vereinzelt kleine Baumkante, 6. bei unbesäumter Ware Krümmung bis 2 cm je lfd. m haben. Rotharte (buchsige) Bretter und Bohlen sind ausgeschlossen. Güteklasse II: Normallänge 3-6 m, 8 cm aufwärts breit, besäumt und unbesäumt. Vermessungsart: brettweise Die Ware darf: 1. leicht farbig sein, 2. ohne Rücksicht auf die Lage je lfd. zwei kleine Durchfalläste und auf beiden Seiten festverwachsene mittelgroße Äste bis 10 cm haben. Die bessere Seite darf keine sich gegenüberliegenden, vom Kern ausgehende Äste aufweisen, 3. kleine Harzgallen 4. vereinzelt vorkommende kleine Risse, Endrisse, welche nicht länger als die Brettbreite sind, bleiben unberücksichtigt, 5. kleine Baumkante 6. bei unbesäumter Ware Krümmung bis 2 cm je lfd. m haben. Wurmbefall ist auch auf der schlechteren Seite nicht zugelassen. Güteklasse III: Normallänge 3-6 m, 8 cm aufwärts breit, besäumt und unbesäumt. Vermessungsart: brettweise oder nach Flächenmaß. Bei Lieferung von 8 cm aufwärts 12 cm DB, auf Wunsch des Käufers auch ohne DB, 18 cm aufwärts ohne DB. Die Ware darf: 1. mittelfarbig sein, 2. vereinzelt mittelgroße, im übrigen gesunde Äste, 3. mittelgroße Harzgallen in geringer Anzahl, 4. mittelgroße Baumkante, 5. mittelgroße Risse, 6. geringen Wurmbefall, 7. bei unbesäumter Ware Krümmungen haben. Güteklasse IV: Normallänge 2-6 m, 8 cm aufwärts breit, ohne DB besäumt und unbesäumt. Vermessungsart: brettweise oder Flächenmaß. Ware, die der Güteklasse III nicht entspricht, gehört zur Güteklasse IV. Sie darf unter anderem große Baumkante haben und auch verschnitten sein. Schnittholz, das nicht mehr als Nutzholz verwendet werden kann, darf nicht mitgeliefert werden. Scherben verdorbene Ware und Brennholz sind ausgeschlossen. Rohhobler: Normallänge 2-6 m, nicht über 55 mm stark, Breite 8-18 cm, nur Parallel besäumt oder prismiert. Vermessungsart: brettweise Die Ware darf: 1. vereinzelt leicht farbig sein, 2. mittelgroße, gesunde Äste, jedoch nicht länger als 7 cm, keine Durchfalläste, 3. kleine Harzgallen, jedoch darf die Ansicht des Brettes nicht beeinträchtigt werden, 4. kleine Baumkante, 5. vereinzelt kleine Risse, sowie Endrisse, welche nicht länger als Brettbreite sind, haben.
B. Kiefer
a) Stamm-, Mittel-, Zopfware, astreine Seiten Stammware Güteklasse I*: * In einzelnen Bezirken geringerer Wuchsgebiete besteht für Stammware ein abweichender Ortsgebrauch. Nur aus Erdstämmen erzeugt, brettweise sortiert. Vermessungsart: brettweise Bis 5% der Stückzahl aus forstseitig geschnittenen Rundholz Dürfen mitgeliefert werden, soweit der Erdstammcharakter erhalten ist. Die Ware darf nicht grobrindig und muß frei von stärkerem Drehwuchs sein. Die Faser muß gerade verlaufen, nur eine leichte Abweichung von der geraden Linie ist gestattet. Die Kernröhre darf nicht wesentlich von der Mitte des Brettes abweichen. Die Ware muß im Prinzip blank sein, hin und wieder ist eine leichte Anbläue gestattet. Die Längen dürfen nicht unter 4 und nicht über 9 m, bis 5% der Stückzahl dürfen über 9-10 m betragen. Die Ware muß im ersten und zweiten Drittel der Länge - bei Längen bis 6 m auf mindestens 2 m - einseitig astrein sein. Wenige kleine, gesunde im mittleren Drittel des Brettes liegende Äste bleiben unberücksichtigt. Im übrigen Teil der Länge dürfen auch einige größere, gesunde, jedoch nicht bis zum Rand durchgehende Äste vorkommen. Einseitige Krümmung bis zu 2 cm je lfd. m ist gestattet. Kernschiefer (Schilber) nicht über ein Drittel der Brettbreite reichend, kleine Faulstellen, Stamm- (Stock-) Fäule sowie mit der Faser verlaufende Risse sind zulässig, müssen jedoch der Ausdehnung entsprechend im Maß abgerechnet werden. Seitenrisse sowie durchgehende Schrägrisse sind ausgeschlossen. Stammware Güteklasse II*: * In einzelnen Bezirken geringerer Wuchsgebiete besteht für Stammware ein abweichender Ortsgebrauch. Nur aus Erdstämmen erzeugt, brettweise sortiert. Vermessungsart: brettweise Bis zu 5% der Stückzahl aus forstseitig gesund geschnittenem Rundholz dürfen mitgeliefert werden, soweit der Erdstammcharakter erhalten ist. Längen wie bei Stammware Güteklasse I. Die Ware muß im ersten Drittel der Länge - bei Längen bis 6 m mindestens 2 m - einseitig astrein sein, im übrigen nach den für Stammware Güteklasse I geltenden Gütebestimmungen sortiert werden. Stammware Güteklasse III*: * In einzelnen Bezirken geringerer Wuchsgebiete besteht für Stammware ein abweichender Ortsgebrauch. Nur aus Erdstämmen erzeugt, brettweise sortiert. Vermessungsart: brettweise Forstseitig gesund geschnittenes Rundholz, soweit der Erdstammcharakter erhalten ist, darf mitgeliefert werden. Im ersten Drittel der Länge - bei Längen bis 6 m mindestens 2 m - dürfen einige kleine, gesunde, nicht bis zum Rand durchgehende Äste, im übrigen Teil der Länge kleine faule und große gesunde Äste in mäßiger Anzahl vorkommen. Bauholzqualität (stark beulig und grobästig) ist ausgeschlossen. Längen: wie bei Stammware Güteklasse I und II. Die Ware muß im Prinzip blank, bis ein Drittel Stückzahl darf angeblaut sein. Kernschiefer (Schilber), kleine Faulstellen und Stamm- (Stock-) Fäule Sowie Risse sind zulässig, müssen jedoch der Ausdehnung entsprechend im Maß vergütet werden. Krümmung bis zu 3 cm je lfd. m ist gestattet. Mittelware: Blockweise sortiert, von 25 cm Zopfdurchmesser aufwärts. Vermessungsart: brettweise Die Ware ist aus nicht grobringigen, nicht stärker drehwüchsigen, äußerlich astreinen, nicht stark beuligen - bei besonders hochwertiger Beschaffenheit - auch äußerlich fast astreinen zweiten oder dritten Mittelstücken einschneiden, Erdstämme sind ausgeschlossen. Die Normallänge muß 3 m aufwärts betragen, höchstens 20% der Brettzahl dürfen 2,40 bis 2,80 m lang sein. Die Ware muß blank sein, hin und wieder vorkommende Anbläue ist gestattet. Kernschiefer (Schilber), nicht über ein Drittel der Brettbreite reichend, kleine Faulstellen, sowie mit der Faser Verlaufende Risse und Schrägrisse sind zulässig, müssen jedoch der Ausdehnung entsprechend im Maß abgerechnet werden. Der Block darf einseitige Krümmung bis zu 2 cm je lfd. m haben. Der innere Ausfall des Blockes ist bei der Güteeinstufung entscheidend. Die Mehrzahl der Bretter des Blockes muß klein und gesundästig sein. Zopfware: Blockweise sortiert, von 20 cm Zopfdurchmesser aufwärts. Vermessungsart: brettweise Die Ware ist aus äußerlich nicht grobästigen Mittelstücken und Zopfenden einzuschneiden. Bauholzqualität (stark beulig und grobästig) ist ausgeschlossen. Die Normallänge muß 3 m aufwärts betragen, 20% der Brettzahl dürfen 2,40 bis 2,80 m lang sein. Die Ware muß im Prinzip blank sein, vorkommende Anbläue ist gestattet. Kernschiefer (Schilber) und kleine Faulstellen, sowie mit der Faser Verlaufende Risse und Schrägrisse sind der Ausdehnung entsprechend im Maß anzurechnen. Der Block darf einseitige Krümmung bis zu 2 cm je lfd. m haben. Modellware: Unbesäumt, block- oder brettweise sortiert, von 30 cm Zopfdurchmesser aufwärts. Vermessungsart: brettweise Die Ware muß gesund und darf grob, krumm, sowie blau sein und faule Äste haben. Die Normallänge muß 3 m und aufwärts betragen. Bis 20% der Brettzahl dürfen 2,40 bis 2,80 m lang sein. Kistenbretter: Unbesäumt oder besäumt, block- oder brettweise sortiert. Vermessungsart: brettweise oder nach Flächenmaß. Die Ware darf aus Rundhölzern eingeschnitten werden, die Krumm, grob- und schlechtästig sind. Sie muß gesund, zum mindesten nagelfest sein. Vorkommende Ringschäligkeit muß im Maß abgerechnet werden. Weitere Qualitätsansprüche werden an diese Ware nicht gestellt. Kistenbretter müssen eine Mindestlänge von 2 m und eine Durchschnittslänge von 3 m, ein Mindestdeckmaß von 7 cm sowie eine Durchschnittsbreite von 13 cm haben. Längen von 0,80 bis 1,80 m dürfen auf Wunsch des Käufers mitgeliefert werden. Astreine Seiten: Vermessungsart: brettweise Bis 30 mm dick,mindestens einseitig astrein und rißfrei, Krümmungen bis zu 2 cm je lfd. m zulässig. Die Ware wird nach folgenden Sortimenten unterschieden: a) Breite, blanke Stammseiten, bis 10% der Stückzahl leichte Anbläue gestattet, unbesäumt, entrindet, 10 cm Mindestbreite, 18 cm aufwärts breit, 21 cm DB, 3 m aufwärts lang, 4 m DL. b) Alle übrigen Seiten, unbesäumt und besäumt, entrindet, 6 cm Mindestbreite, 15 cm DB, 2 m aufwärts lang, 3,20 m DL. Die Ware muß blank sein, bis 10% der Stückzahl leichte Anbläue gestattet. c) Angeblaute und blaue Seiten, Abmessung wie b). d) Blanke Kürzungsseiten, bis 10% der Stückzahl leichte Anbläue gestattet, 0,80 bis 1,80 m lang, 6 cm Mindestdeckbreite ohne DB und ohne DL. e) Angeblaute und blaue Kürzungsseiten in Abmessungen wie unter d). b) Zifferngüteklassen Güteklasse I: Normallänge 3-6 m, 8 cm aufwärts breit, besäumt und unbesäumt. Vermessungsart: brettweise Die Ware muß: 1. scharfkantig - vereinzelt kleine Baumkante gestattet -, 2. blank - vereinzelt angeblaut - sein. Die Ware darf: 3. vereinzelt kleine gesunde Äste 4. vereinzelt kleine Harzgallen haben. Kernschiefer (Schilber) und Risse - ausgenommen kleine Risse - sind ausgeschlossen. Krümmungen bei unbesäumter Ware bis 2 cm je lfd. m gestattet. Güteklasse II: Normallänge 3-6 m, bis 5% der Stückzahl von 2 bis 3 m zulässig, 8 cm aufwärts breit, besäumt und unbesäumt. Vermessungsart: brettweise Die Ware muß blank sein - vorkommende Anbläue gestattet -. Die Ware darf kleine gesunde - vereinzelt auch lose - und bei Dicken über 30 mm auch vereinzelt größere gesunde Äste und kleine Baumkante sowie Harzgallen haben. Kernschiefer (Schilber), Schrägrisse und durchgehende Endrisse sind ausgeschlossen. Vereinzelt vorkommende Risse und Endrisse bis zur Länge der Brettbreite, letztere durchgehend sind gestattet. Bei unbesäumter Ware Krümmungen bis 2 cm je lfd. m gestattet. Güteklasse III: Normallänge 3-6 m, bis 15% der Stückzahl von 2 bis unter 3 m lang zulässig, besäumt und unbesäumt, 8 cm aufwärts breit. Vermessungsart: brettweise oder nach Flächenmaß. Bei Lieferung von 8 cm aufwärts breit 12 cm DB, auf Wunsch des Käufers auch ohne DB, von 18 cm aufwärts breit ohne DB. Gütebestimmungen: wie bei Fichte/Tanne, Güteklasse III, jedoch darf die Ware der Jahreszeit entsprechend blau sein. Güteklasse IV: Normallänge 2-6 m, besäumt und unbesäumt, 8 cm aufwärts breit ohne DB. Vermessungsart: brettweise oder nach Flächenmaß. Gütebestimmungen: wie bei Fichte/Tanne, Güteklasse IV. Rohhobler: Normallänge 2-6 m, nicht über 55 mm stark, nur parallel besäumt oder prismiert, Breite 8-18 cm. Vermessungsart: brettweise Gütebestimmungen und Astgröße: wie bei Fichte/Tanne, Güteklasse Rohhobler, jedoch darf die Ware leicht angeblaut sei.
C. Weymouthkiefer
Güteklasse S: Blockweise sortiert, Länge 2.40 m aufwärts, Mindestmittendurchmesser 30 cm, Mindestzopfdurchmesser 20 cm. Vermessungsart: brettweise Die Ware muß: 1. faul- und bruchfrei sein, 2. blockweise gestapelt, verkauft und verladen werden. Kleine Faulstellen müssen im Maß abgerechnet werden. Güteklasse N: Besäumt und unbesäumt, 2 m aufwärts lang, 6 cm Mindestbreite. Vermessungsart: brettweise Die Ware muß faul- und bruchfrei sein. Kleine Faulstellen müssen im Maß abgerechnet werden.
D. Lärche
a) Stammbretter und Bohlen unbesäumt Güteklasse I: Normallänge 2,40 m aufwärts lang, nur auf Erdstämmen erzeugt. Vermessungsart: brettweise Die Ware muß: 1. auf der linken Seite (Außenseite) an jeder Stelle mindestens zwei Drittel der Brettbreite Kernholz aufweisen, 2. frei von starkem Drehwuchs sein. Die Ware darf: 3. kleine gesunde Äste - ohne Rücksicht auf die Lage - sowie Nageläste bis zu einer Breite von etwa 15 mm, welche in der Längsrichtung aufgeschnitten sind - ohne Rücksicht auf ihre Länge -, 4. Pechrisse (Pechlarsen), Kernröhrenrisse sowie vereinzelt vorkommende kleine Risse - Endrisse diese jedoch nicht länger als die Brettbreite -, 5. kleine Harzgallen, 6. einseitige Krümmung, bis 3 cm je lfd. m haben. Güteklasse II: Normallänge 2,40 m aufwärts, unbesäumt. Vermessungsart: brettweise Die Ware muß: 1. frei von starkem Drehwuchs sein. Die Ware darf: 2. mittelgroße, gesunde Äste - ohne Rücksicht auf die Lage - sowie Nageläste bis zu einer Breite von etwa 15 mm, welche in der Längsrichtung aufgeschnitten sind - ohne Rücksicht auf ihre Länge -, 3. Pechrisse (Pechlarsen), Kernröhrenrisse sowie mittelgroße Risse und Endrisse, diese jedoch nicht länger als die doppelte Brettbreite, mittelgroße Harzgallen, 4. vereinzelt leichte Brandigkeit (Rotfäule), 5. einseitige Krümmung, bis 3 cm je lfd. m, haben. b) Zifferngüteklassen Güteklasse 0: Normallänge 3-6 m, 8 cm aufwärts breit, besäumt und unbesäumt. Vermessungsart: brettweise Die Ware muß: 1. blank und frei von Brandigkeit sein. Die Ware darf: 2. je lfd. m einen kleinen Ast, 3. vereinzelt kleine Harzgallen, 4. vereinzelt kleine Risse, an den Kanten auftretende Schrägrisse, welche nicht länger als die Brettbreite sind (diese sind im Maß zu vergüten), sowie Endrisse, welche nicht länger als die Brettbreite sind, 5. vereinzelt kleine Baumkante, 6. bei unbesämter Ware einseitige Krümmung, bis 3 cm je lfd. m, haben. Güteklasse I: Normallänge 3-6 m, 8 cm aufwärts breit, besäumt und unbesäumt. Vermessungsart: brettweise Die Ware muß: 1. blank und frei von Brandigkeit sein. Die Ware darf: 2.kleine, gesunde Äste und je lfd. m einen kleinen Durchfallast oder angefaulten Ast, 3. kleine Harzgallen, 4. vereinzelte kleine Risse, an den Kanten auftretende Schrägrisse, welche nicht länger als die Brettbreite sind (diese sind im Maß zu vergüten), sowie Endrisse, welche nicht länger als die Brettbreite sind, 5. vereinzelt kleine Baumkante, 6. bei unbesämter Ware einseitige Krümmung, bis 3 cm je lfd. m, haben. Güteklasse II: Normallänge 3-6 m, 8 cm aufwärts breit, besäumt und unbesäumt. Vermessungsart: brettweise Die Ware darf: 1. leicht farbig sein und vereinzelt leichte Brandigkeit (Rotfäule), 2 mittelgroße, gesunde Äste und je lfd. m zwei kleine Durchfalläste oder angefaulten Äste und zwei Nageläste, bis zu einer Breite von etwa 15 mm, welche in der Längsrichtung aufgeschnitten sind - ohne Rücksicht auf ihre Länge -, 3. Harzgallen, 4. kleine Risse, an den Kanten auftretende Schrägrisse, welche nicht länger als die Brettbreite sind (diese sind im Maß zu vergüten), sowie Endrisse, welche nicht länger als die Brettbreite sind, 5. kleine Baumkante, 6. bei unbesämter Ware einseitige Krümmung, bis 3 cm je lfd. m, haben. Güteklasse III: Länge, Breite, Vermessungsart und Gütebestimmungen wie bei Fichte/Tanne, Güteklasse III. Güteklasse IV: Länge, Breite, Vermessungsart und Gütebestimmungen wie bei Fichte/Tanne, Güteklasse IV. Rohhobler: Länge, Breite, Kennzeichnung, Vermessungsart und Gütebestimmungen wie bei Fichte/Tanne, Güteklasse Rohhobler.
2. Bretter und Bohlen gehobelt (z.B. Hobeldielen, Stab- und Fasebretter, Stülpschalung, Rauhspund und Fußleisten)
Fichte, Tanne, Kiefer, Weymouthkiefer, Lärche, Douglasie Güteklasse I: Normallänge 2-6 m, erzeugt aus Rauware, 8-18 cm breit. Vermessungsart: brettweise mit Feder nach Millimeter. Die Ware muß: 1. blank sein, darf vereinzelt leicht farbig, bei Kiefer leicht angeblaut sein. 2. frei von ausgedübelten Stellen und Hobelfehlern sein, 3. gut passend gehobelt sein - im allgemeinen soll die linke Seite (Außenseite des Brettes) gehobelt werden -. Die Ware darf: 4. nur festverwachsene Äste bis zu 2,5 cm kleinstem Durchmesser, 5. vereinzelt kleine Harzgallen, 6. kleine Baumkante - nur auf der ungehobelten Seite -, 7. kleine Risse haben. Güteklasse II: Normallänge 2-6 m, erzeugt aus Rauware, 8-18 cm breit. Vermessungsart: brettweise mit Feder nach Millimeter. Die Ware muß: 1. gut und passend gehobelt sein - im allgemeinen soll die linke Seite (Außenseite des Brettes) gehobelt werden -. Die Ware darf: 2. leicht farbig - bei Kiefer angeblaut - sein, 3. kleine, schwarze, festverwachsene Äste bis 4 cm kleinstem Durchmesser, 4. kleine Harzgallen, 5. kleine Baumkante, nur auf der ungehobelten Seite, 6. kleine Risse 7. kleine Hobelfehler und ausgedübelte Stellen haben. Güteklasse III: Normallänge 2-6 m, erzeugt aus Rauware, 8 cm aufwärts breit. Vermessungsart: brettweise mit Feder nach Millimeter. Die Ware darf: 1.mittelfarbig - bei Kiefer blau - sein, 2. vereinzelt kleine, ausgeschlagene Äste, 3. Harzgallen, 4. kleine Baumkante auf der ungehobelten Seite, 5. große Risse - nicht länger als ein Viertel der Brettlänge -, 6. Hobelfehler haben. Rauhspund: Normallänge 2-6 m, erzeugt aus Rauware, 8 cm aufwärts breit. Vermessungsart: brettweise mit Feder nach Millimeter. Die Ware darf: 1. farbig - bei Kiefer blau - sein, 2. große Äste - auch lose oder ausgeschlagene -, 3. Harzgallen, 4. mittelgroße Baumkante, 5. Risse bis zu ein Drittel der Brettlänge, 6. Wurmstichigkeit haben. Fußleisten: ohne Breitenbegrenzung. Güteklasse I: Gütebestimmungen wie Hobeldielen, Güteklasse I. Güteklasse II: Gütebestimmungen wie Hobeldielen, Güteklasse II.
3. Latten, Kreuzholz, Rahmen, Kantholz und Balken
Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche, Douglasie a) Latten Als Latten gelten Querschnittabmessungen bis zu 32 cm² und nicht über 8 cm breit. Ware, bei der die Abmessungen 8 cm übersteigen, gilt als Bretter oder Bohlen. Güteklasse I: Normallänge 3-6 m Die Ware darf: 1. bei Fichte/Tanne/Lärche/Douglasie leicht farbig, bei Kiefer der Jahreszeit entsprechend leicht angeblaut sein, 2. kleine Äste soweit sie die Bruchfestigkeit, und Harzgallen, soweit sie den Verwendungszweck nicht beeinträchtigen, 3. kleine Baumkante, 4. kleine Risse haben. Güteklasse II: Normallänge 2-6 m Die Ware darf: 1. bei Fichte/Tanne/Lärche/Douglasie leicht farbig, bei Kiefer der Jahreszeit entsprechend blau sein, 2. Äste, soweit sie die Bruchfestigkeit nicht beeinträchtigen, 3. Harzgallen, 4. Baumkante, jede Seite muß jedoch auf der ganzen Länge von der Säge gestreift sein, 5. Risse, soweit sie die Bruchfestigkeit nicht beeinträchtigen, haben. Spalierlatten: von 0,80 m aufwärts lang, bis 24 mm dick, bis 35 mm breit. Spalierlatten (Plafondplatten, Gipsplatten usw.) müssen gleichmäßig geschnitten sein. 50% der Stückzahl dürfen keine Baumkante aufweisen. Im übrigen müssen die Latten auf allen Seiten in ganzer Länge von der Säge gestreift sein. b) Kreuzholz und Rahmen Als Kreuzholz und Rahmen gelten nur Querschnittabmessungen von mehr als 32 cm². Bei Kreuzholz müssen vier Stück kerngetrennt, bei Rahmen mindestens vier Stück aus einem Rundholz erzeugt sein. Güteklasse I: Normallänge 3-6 m, bis 10% der Stückzahl unter 3 m zulässig. Die Ware muß: 1. frei von durchgehenden Rissen und Drehwuchs sein. Die Ware darf: 2. bei Fichte/Tanne/Lärche/Douglasie leicht farbig, bei Kiefer der Jahreszeit entsprechend leicht angeblaut sein, 3.bei Fichte/Tanne/Lärche/Douglasie mittelgroße, bei Kiefer vereinzelt große, gesunde Äste, 4.Harzgallen, die den Verwendungszweck nicht beeinträchtigen, 5. kleine Baumkante haben. Güteklasse II: Normallänge 3-6 m, bis 10% der Stückzahl unter 3 m zulässig. Die Ware darf: 1. bei Fichte/Tanne/Lärche/Douglasie farbig, bei Kiefer leicht blau sein. 2. Äste und Harzgallen, 3. mittelgroße Risse, 4. Baumkante - schräg gemessen nicht mehr als 1/2 der größeren Querschnittabmessung -, 5. kleinen Drehwuchs, 6. leichte Wurmstichigkeit haben. c) Kantholz und Balken (Bauholz) Bauholz muß äußerlich gesund, fehlerfrei und entrindet sein, es darf bei Fichte/Tanne/Lärche/Douglasie farbig, bei Kiefer blau sein sowie Kern- und Trockenrisse aufweisen. Als Fehler gelten insbesondere Sandbrandigkeit und jede Art von Fäule sowie Ringschäligkeit. Fraßgänge von Frischholzinsekten sind zulässig. Für Vorratskantholz gelten folgende Abmessungen: 3 m aufwärts lang, 25% 2 bis 2,80 m lang. Als Halbholz gilt Bauholz, wenn mindestens zwei Stücke aus einem Rundholz erzeugt sind. Schnittklasse S: Die Ware muß scharfkantig sein und darf keine Baumkante aufweisen. Schnittklasse A: Die Ware darf an beliebigen kanten in ganzer Länge Baumkante aufweisen, die schräg gemessen nicht mehr als ein Achtel der größeren Querschnittabmessung (Höhe) beträgt. Bei Längen über 8 m darf bei vereinzelt anfallenden Stücken (maximal 10% der Menge) der letzte 1/2 m die Merkmale der Schnittklasse B aufweisen. Schnittklasse B: Die Ware darf an allen Kanten in ganzer Länge Baumkante aufweisen, die schräg gemessen nicht mehr als ein Drittel der größeren Querschnittabmessung (Höhe) beträgt. Schnittklasse C: Die Ware muß an allen Seiten in ganzer Länge mindestens von der Säge gestreift sein. In geringer Länge nicht gestreifte Stellen sind im Maß abzurechnen.
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